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Spielerüberlassung kann Schenkungsteuer auslösen

Mit Urteil vom 30.8.2017 musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Überlassung von Spieler/Trainer/Betreuer, die ein Sponsor bei sich als kaufmännische Angestellte oder Repräsentanten eingestellt und an einen Verein als Spieler kostenlos verliehen hatte, beschäftigen.

Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein liegt und damit den Verein als schenkungsteuerpflichtig angesehen. In der Regel erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung gegen ein angemessenes Entgelt. Ist dies nicht der Fall, liegt in dem Verzicht des Sponsors auf die angemessene Vergütung eine Schenkung an den Fußballverein.

Anmerkung: Das Urteil des BFH kann auch für andere Sportarten von Bedeutung sein. U. U. besteht hier zwingend Handlungsbedarf.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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