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Viele verfolgen den Weg, nur wenige verfolgen das Ziel
Viele verfolgen den Weg, nur wenige verfolgen das Ziel
Die Bundesländer können über eine sog. "Öffnungsklausel"
bis zum 31.12.2024 vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorbereiten. Dieses
Modell setzt an der Fläche der Grundstücke und der vorhandenen Gebäude
an. Die Werte der Grundstücke und der Gebäude bleiben dabei unberücksichtigt.
Im Ergebnis kann das Flächenmodell dazu führen, dass für Immobilien,
die zwar ähnliche Flächen aufweisen, sich im Wert aber deutlich unterscheiden,
ähnliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.
Die Neuregelungen zur
Grundsteuer - entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich - gelten dann
ab 1.1.2025.