Viele verfolgen den Weg, nur wenige verfolgen das Ziel
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Fahrtenbuchanordnung an GbR
Sowohl die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch die Fahrtenbuchanordnung können an eine GbR als Halterin gerichtet werden. Der Zusatz eines Vertreters der Gesellschaft, wie er im Fahrzeugregister vorzunehmen ist, ist nicht zwingend erforderlich, ändert den Adressaten der Verfügung jedoch nicht. Es obliegt der Gesellschaft, durch interne Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass an den Geschäftssitz gerichtete Schreiben der verantwortlichen Person zugeleitet werden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.